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FG Saarland, 01.02.1991 - 1 K 154/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1991, 612
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG - bei einer vor dem 1. 1. 1987 …
Entgegen der Ansicht des FG Münster (Urteil vom 26. April 1994 11 K 2955/93, rkr., EFG 1994, 1094) und des FG Nürnberg (Urteil vom 20. Juli 1993 II [V] 437/92, rkr., EFG 1994, 208) wird der Zusammenhang der Finanzierungskosten mit der Anschaffung der Wohnung auch nicht dadurch gelöst, daß die Wohnung vor der Eigennutzung vermietet war (FG des Saarlandes vom 1. Februar 1991 1 K 154/90, rkr., EFG 1991, 612; vgl. auch BMF-Schreiben in BStBl I 1990, 626 zu Tz. 50). - BFH, 27.04.2004 - X R 24/01
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG - einheitliches Förderobjekt
§ 10e Abs. 6 EStG stellt auf die Wohnung als kleinste teilbare Größe ab (so auch das FG des Saarlandes, Urteil vom 1. Februar 1991 1 K 154/90, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1991, 612, li. Sp. letzter Absatz). - FG München, 08.04.1998 - 13 K 3652/95
Rechtmäßigkeit der Abziehbarkeit von Erhaltungsaufwendungen für Wohnungen als …
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